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Meldewesen

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung in Deutschland innehaben, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde anzumelden. Die Meldebehörden führen die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft. Das Meldewesen ist das „informationelle Rückgrat“ einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

Derzeitige Rechtslage

Rechtsgrundlagen des Meldewesens sind das Melderechtsrahmengesetz des Bundes sowie die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen Durchführungsverordnungen.

Im Melderechtsrahmengesetz sind insbesondere folgende Sachverhalte geregelt:

  • Die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden (Meldepflicht). Aufgrund der Benachrichtigung der vormals zuständigen Meldebehörde durch die Meldebehörde des Zuzugsorts im Wege des Rückmeldeverfahrens ist außer bei Wegzügen ins Ausland keine Abmeldung am alten Wohnort mehr erforderlich.
  • Beim Aufenthalt in Hotels haben die Gäste einen Hotelmeldeschein auszufüllen und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen. In Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen müssen in der Regel gesonderte Verzeichnisse über die aufgenommenen Personen geführt werden.
  • Die Betroffenen haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft über

    • die zu ihrer Person bei den Meldebehörden gespeicherten Daten und Hinweise sowie deren Herkunft,
    • die Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen und der ihnen zu übermittelnden Daten sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung und von regelmäßigen Datenübermittlungen.
  • In den Melderegistern zu speichernde Daten dürfen nur nach Maßgabe des Melderechtsrahmengesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften erhoben oder verwendet werden.
  • Den bei den Meldebehörden beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben oder zu verwenden (Meldegeheimnis).
  • Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können über Melderegisterauskünfte in gesetzlich genau definiertem Umfang Informationen über gemeldete Einwohner erhalten.

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